Produktsicherheitsrecht

Da Menschen täglich eine Vielzahl von technischen Produkten verwenden und von den Produkten erhebliche Gefahren ausgehen können, wurde in der EU ein weitreichendes Regelwerk geschaffen, das sich mit den technischen Produkteigenschaften befasst. Genügen Produkte den gesetzlichen Anforderungen nicht, sind diese nicht verkehrsfähig.

*      Adressat des Regelwerks ist hierbei nicht nur der tatsächliche Produzent eines Produkts, sondern auch derjenige, der sich dem Endkunden gegenüber als Hersteller durch eine entsprechende Produktkennzeichnung mittels seines Namens oder seiner Marke ausgibt.

Neben dem deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind produktabhängig weitere europäische sowie (harmonisierte) nationale Regelungen zu beachten:

CE-pflichtige Vorschriften

  • EMV-Richtlinie (elektromagnetische Verträglichkeit)
  • RoHS-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten u. ElektroStoffV
  • Maschinen-Richtlinie
  • Medizinprodukte-Verordnung
  • Messgeräte-Richtlinie
  • Niederspannungs-Richtlinie
  • Ökodesign-Richtlinie
  • Outdoor-Richtlinie (Geräuschemission)
  • Funkanlagen-Richtlinie
  • Spielzeug-Richtlinie
  • Sportboote-Richtlinien

Für die CE-pflichtigen Vorschriften sind im Regelfall folgende Stufen zu durchlaufen:

  1. Klärung, welche Richtlinie(n) und harmonisierten Normen für das Produkt gelten.
  2. Ermittlung der spezifischen Bedingungen für das Produkt.
  3. Klärung, ob eine benannte Stelle für ein Konformitätsbewertungsverfahren herangezogen werden muss.
  4. Testen des Produkts und überprüfen seiner Konformität.
  5. Zusammenstellung der notwenige technische Dokumentation
  6. Anbringung der CE-Kennzeichnung am Produkt und  Erstellung der EG Konformitätserklärung

Nicht CE-pflichtige Vorschriften

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

·        Elektrogesetz / WEEE-Richtlinie / (EAR)

·        REACH (Chemikalienverordnung)

·        Batteriegesetz (BattG)

·        Verpackungsgesetz 2019 (VerpackG)

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Das Regelwerk sieht auch produktabhängige Kennzeichnungspflichten (Adressangaben, CE Konformitätszeichen, Elektrogesetz WEEE – Mülltonnensymbol, Batteriegesetz (BattG) Symbol, …), freiwillige Prüfzeichen (GS-Zeichen) und sonstige freiwillige Selbstdeklarationen (z.B. Recyclingsymbole) vor.

Wir beraten, vertreten und unterstützen Hersteller, Importeur und Händler in allen produktsicherheitsrechtlichen Angelegenheiten, wie bspw.

 

  • Prüfung der rechtlichen Produktanforderungen
  • CE und GS Management
  • Kennzeichnungspflichten
  • Bedienungsanleitung
  • Beratung und Vertretung bei behördlichen Anfragen / Beanstandungen
  • Produktrückrufe
  • Rechtsverteidigung gegenüber Konkurrenten, die die Verkehrsfähigkeit von Produkten anzweifeln (Abmahnung / einstweilige Verfügung / Zivilprozess)
  • Anonyme Testkäufe und Prüfung von Wettbewerbsprodukten sowie Einleitung außergerichtlicher, gerichtlicher und behördlicher Maßnahmen
  • Produkthaftungsrecht