Arbeitnehmererfinderrecht

Gegenstand des Arbeitnehmererfinderrechts sind Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten und im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten.

Erfindungen

Unter den Begriff der Arbeitnehmererfindung fallen nur solche Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind.

Das Arbeitnehmererfinderrecht unterscheidet zwischen sog. gebundenen Erfindungen (Diensterfindungen) und freien Erfindungen.

Technische Verbesserungs-vorschläge

Technische Verbesserungsvorschläge sind Vorschläge für sonstige technische Neuerungen, die nicht patent- oder gebrauchsmusterfähig sind.

Gebundene Erfindungen (Dienst-erfindungen)

Gebundene Erfindungen (Diensterfindungen) sind während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindungen, die entweder aus der dem Arbeitnehmer im Betrieb oder in der öffentlichen Verwaltung obliegenden Tätigkeit entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes oder der öffentlichen Verwaltung beruhen. Alle anderen Erfindungen sind freie Erfindungen.

Meldepflicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist verpflichtet, sie unverzüglich dem Arbeitgeber gesondert in Textform zu melden und hierbei kenntlich zu machen, dass es sich um die Meldung einer Erfindung handelt.

Inanspruchnahme der Erfindung

Der Arbeitgeber kann eine Diensterfindung durch Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Mit der Inanspruchnahme gehen alle vermögenswerten Rechte an der Diensterfindung auf den Arbeitgeber über.

Vergütung des Arbeitnehmers bei Inanspruchnahme der Erfindung

Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Vergütung, sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch genommen hat. Für die Bemessung der Vergütung sind insbesondere die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Diensterfindung, die Aufgaben und die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb sowie der Anteil des Betriebes an dem Zustandekommen der Diensterfindung maßgebend.

Unsere Leistungen

  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern