Geschäftliche Bezeichnungen

Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.

Unternehmenskennzeichen

Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten.

Werktitel

Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken.

Entstehung des Schutzes

Unternehmenskennzeichen entstehen grundsätzlich durch die Ingebrauchnahme im geschäftlichen Verkehr.

Der Schutz des Werktitels entsteht grundsätzlich durch die Benutzung des Werks im geschäftlichen Verkehr.

Wirkung geschäftlicher Bezeichnungen

Der Erwerb des Schutzes einer geschäftlichen Bezeichnung gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht.

Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.

Schutzbereich

Ein Unternehmenskennzeichen ist grundsätzlich solange geschützt, wie es im geschäftlichen Verkehr als Solches gebraucht wird.

Der Werktitelschutz endet grundsätzlich mit der Aufgabe des Gebrauchs.

Schutzbereich

Grundsätzlich sind kennzeichnungskräftige Unternehmenskennzeichen im ganzen Bundesgebiet geschützt. Sofern ein Unternehmen nur regional oder lokal tätig ist, kann sich der räumliche Schutzbereich unter Umständen auf dieses Gebiet beschränken.

Der Werktitelschutz besteht grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet.

.

Übertragbarkeit

Rechte an Werktiteln sind übertragbar.

Kartellrecht

Unsere Leistungen

  • Nationale, regionale (EU) und internationale Registrierung von Marken beim DPMA, Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der World Intellectual Property Organization (WIPO)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung der Schutzrechte
  • Durchführung von Widerspruchs-, Beschwerde- und Löschungsverfahren beim DPMA, EUIPO, Europäischem Gericht (EuG), Europäischem Gerichtshof (EuGH), BPatG und Land-/Oberlandesgerichten (LG/OLG)
  • Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen weltweit
  • Gutachten zur Rechtsbeständigkeit und Verletzung von Marken
  • Markenüberwachung